Anwaltskanzlei Thanheiser
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„Vor
Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!”
Sprichwort |
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WILLKOMMEN IN DER MEDIATIONSABTEILUNG! |
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RA Thanheiser ist seit 1999 als Mediator tätig. Er leitete u.a. folgende mediative Großverhandlungen:
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Überblick |
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Mit dieser Information wollen wir Ihnen einen Überblick über Konfliktmanagement durch Mediation geben. RA Thanheiser als HARVARD-trainierter Verhandler hat die Mediation schon bei ihrer Einführung für die Anwaltskammer München und Oberbayern geschult. Die Mediation bietet Ihnen die zeitgemäße Alternative zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren. Mittlerweile sind die Rahmenbedingungen im Mediationsgesetz geregelt. Durch die Mediation mit dem von RA Thanheiser auf Basis der HARVARD-Methode entwickelten OTHELLO-Tool helfen wir Ihnen, Geschäfts- und andere Beziehungen zu erhalten. Ausreichende Verhandlungserfahrung auf Seiten des Mediators ist wichtig und auch auf Seiten der Parteien sehr hilfreich! Unerlässlich ist Lebens- und Berufserfahrung der Mediatoren, da schablonenhafte Verhandlungsversuche und mangelnde Lösungskraetivität leider immer noch extrem viele Mediationen scheitern lassen! Häufig ist allerdings auch die mangelnde Offenheit und Bereitschaft der Parteien ein Hinderungsgrund für mediative Lösungen. |
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Was
ist Mediation? Was will Mediation für Sie erreichen?
„Mediation
is negotiation on both sides!“ Mediation ist ein moderner außergerichtlicher Weg des Konfliktmanagements durch kooperative Verhandlung (Negotiation) auf beiden Seiten. Auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens kann zur Mediation übergegangen werden (vgl. § 278 a ZPO). Was will Mediation für Sie erreichen? Mediation will Konflikte auf eine für alle Beteiligten vorteilhafte Weise beenden. Das Risiko einer negativen Gerichts- oder Schiedsentscheidung besteht bei Mediation im Gegensatz zur Schlichtung nicht. In einer vertrauensvollen Atmosphäre sollen alle Aspekte des Konflikts geklärt und gewachsene Beziehungen erhalten werden. Was ist das Besondere an der Mediation? Bei der Mediation gibt es keine Sieger und Besiegte. Eine allparteiliche Person (Mediator) unterstützt Sie und die andere Partei gemeinsam evtl. mit Ihrem Rechtsberater bei der eigenverantwortlichen Suche nach der besten Lösung. (vgl. § 1 Abs. 2 sowie § 2 MediationsG). D.h. der Mediator trifft keine Entscheidung. Mittlerweile hat sich die Mediationslehre allerdings der Auffassung angeschlossen, dass der Mediator durchaus prozessfördernde Impulse setzen sollte (Stichwort: Mediation-Arbitration). Welches Ergebnis bringt Ihnen die Mediation? Eine schriftliche Mediations(abschluss)vereinbarung der Parteien, die rechtsverbindlich ist, durch ihre Klarheit die Zahlungsmoral verbessert, Zwangsvollstreckung in er Regel erspart und eine größere Zufriedenheit der Parteien zur Folge hat. Die vollstreckungsfähige Titulierung der Mediationsvereinbarung kann bei Bedarf jedoch auch gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in Verbindung mit § 797 ZPO durch Protokollierung bei einem deutschen Gericht oder Beurkundung durch einen deutschen Notar erfolgen. Die Vollstreckungsfähigkeit der Mediationsvereinbarung kann auch gemäß § 796a ZPO durch einen anwaltlichen Vergleich herbeigeführt werden. Welche Vorteile bietet Ihnen die Mediation?
Zeitvorteil:
Die Mediation ist wesentlich schneller
als gerichtliche Verfahren. Der Zeitbedarf ist gegenüber dem
außergerichtlichen Schriftwechsel und den Prozesshandlungen (Klageschrift,
Klageerwiderung etc.) deutlich geringer. Je nach Konfkliktlage und Offenheit der
Beteiligten können nach unserer Erfahrung 1-2 ca. 3-stündige Termine zum
Abschluss führen. Gebührenvorteil: Offene Gebühren und indirekte Kosten eines Gerichtsverfahrens über steigen die Gebühren der Mediation in der Regel deutlich. Imagevorteil: Die Mediation findet unter Ausschluß der Öffentlichkeit bei Verschwiegenheit aller Beteiligten statt.(vgl. § 4 MediationsG) Interessenvorteil: Gerichte sind weitestgehend an die Anträge der Parteien gebunden. Im Rahmen der Mediation können jedoch die Gesamtinteressen der Beteiligten berücksichtigt werden. Terminvorteil: Die Parteien bestimmen Ort und Zeit der Mediation. Marktvorteil: Die Mediation hilft, durch gemeinsame Lösung des Konflikts bestehende Geschäftsbeziehungen zu erhalten und zu verbessern. Ergebnisvorteil: Die Mediationsvereinbarungen sind meist tragfähiger als gerichtliche Vergleiche. Die Mediation erzeugt lediglich direkte Gebühren durch Honorare an die Rechtsberater bzw. auf Basis einer Honorarvereinbarung mit dem Mediator. Der Stundensatz bestimmt sich nach dem Schwierigkeitsgrad und wird individuell vereinbart. Der Mediator weist vor Abschluss eines Mediationsvertrages auf den zu erwartenden Zeitaufwand hin. Für den Ablauf einer Mediation haben wir das OTHELLO-Tool entwickelt. Damit führen Sie die Medianden durch alles wichtigen Schritte zum gemeinsamen Erfolg. Hätten die Intriganten um den gleichnamigen Feldherrn im alten Venedig mehr miteinander geredet, würden uns zwar einige Kunstwerke fehlen, es wäre jedoch weniger Blut geflossen...
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